Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Überlassung der Software PeriTag und Iriscope sowie über damit verbundene Leistungen.
(2) Kostenpflichtige Lizenzen für PeriTag und Iriscope werden ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen abgegeben, insbesondere an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
(3) SIGMA Builder und der Iriscope Reader werden unentgeltlich und ohne Beschränkung des Nutzerkreises bereitgestellt. Sie stehen auch Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB offen. Für ihre Nutzung gelten ergänzend die Sonderbedingungen in § 10.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt durch Ihre Annahme dieses Angebots in Textform zustande. Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung; ein unmittelbarer Bestellvorgang über diese Website besteht nicht.
§ 3 Leistungsumfang und Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich nach Maßgabe des Angebots begrenztes Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen.
(2) Der maßgebliche Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktdokumentation. Angaben auf dieser Website dienen der allgemeinen Beschreibung und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
(3) Die Software wird als Download bereitgestellt. Die Freischaltung erfolgt über eine Lizenzdatei, die an das jeweilige System gebunden ist.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen zu erteilen oder sie Dritten außerhalb der vereinbarten Nutzung zugänglich zu machen. Eine Weitergabe der Lizenzdatei ist unzulässig. Die gesetzlichen Befugnisse nach §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
(5) Für die unentgeltlich bereitgestellten Programme SIGMA Builder und Iriscope Reader gelten vorrangig die Sonderbedingungen in § 10.
§ 4 Systemvoraussetzungen und Mitwirkung
(1) Die Software läuft lokal auf den Systemen des Kunden. Die Einhaltung der in der Dokumentation genannten Systemvoraussetzungen obliegt dem Kunden.
(2) Einzelne Funktionen, insbesondere modellgestützte Erkennung, Objektverfolgung und Texterkennung, benötigen zusätzliche Komponenten, die beim ersten Gebrauch eingerichtet werden. Verarbeitungsdauer und Ergebnisqualität dieser Funktionen hängen von der eingesetzten Hardware ab.
(3) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise und Zahlungsbedingungen. Die Rechnung weist die im Einzelfall anwendbare steuerliche Behandlung aus.
(2) Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands richtet sich die steuerliche Behandlung nach den jeweils anwendbaren Vorschriften.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Überlassung der Software; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen einer übernommenen Garantie.
(2) Der Kunde hat Mängel nachvollziehbar und unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen zu melden.
(3) Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Software in ihrer vertragsgemäßen Nutzung erheblich beeinträchtigt ist.
§ 7 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Software unterstützt wissenschaftliche Auswertungen; sie ersetzt nicht die fachliche Prüfung der Ergebnisse. Die Auswahl der Analyseverfahren, die Beurteilung der Datenqualität sowie die Interpretation und Veröffentlichung der Ergebnisse liegen in der Verantwortung des Kunden.
(5) Die Software ist nicht für den Einsatz in der medizinischen Diagnostik, in der Patientenversorgung oder in sonstigen sicherheitskritischen Anwendungen bestimmt.
§ 8 Aktualisierungen und Support
Umfang und Dauer von Aktualisierungen und Unterstützungsleistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Weiterentwicklung oder auf die Umsetzung bestimmter Funktionen besteht nicht.
§ 9 Ausfuhr, Sanktionen und Nutzungsbeschränkungen
(1) Die Überlassung der Software steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts entgegenstehen, insbesondere die Verordnung (EU) 2021/821 sowie die jeweils geltenden Sanktions- und Embargobestimmungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er nicht auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt wird und die Software weder unmittelbar noch mittelbar an sanktionierte Personen, Organisationen oder Länder weitergibt.
(3) Die Einhaltung der am Sitz des Kunden geltenden Einfuhr-, Ausfuhr- und Verwendungsvorschriften obliegt dem Kunden.
§ 10 Sonderbedingungen für kostenlose SIGMA Programme
(1) SIGMA Builder und der Iriscope Reader werden unentgeltlich bereitgestellt. Für die Nutzung ist keine Zahlung erforderlich.
(2) Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches Recht, SIGMA Builder zur Erstellung und Durchführung eigener Studien zu nutzen.
(3) Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches Recht, den Iriscope Reader zur Ansicht bereits erstellter Projekte zu nutzen. Die unveränderte Weitergabe ist gestattet. Nicht gestattet sind die Bearbeitung über die Grenzen der §§ 69d und 69e UrhG hinaus sowie jeder entgeltliche Vertrieb.
(4) Ein Anspruch auf Bereitstellung, Verfügbarkeit, Aktualisierung oder einen bestimmten Funktionsumfang besteht nicht. Die Bereitstellung kann jederzeit eingestellt werden.
(5) Da die Überlassung unentgeltlich erfolgt, haften wir für Sach- und Rechtsmängel sowie für sonstige Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach § 7 Absatz 1 für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(6) Das zusammen mit dem Reader angebotene Beispielprojekt dient allein der Erprobung. Es enthält ausschließlich anonymisierte Daten und darf zu Test-, Lehr- und Demonstrationszwecken frei verwendet werden. Für die Absätze 4 und 5 gilt es als Bestandteil der unentgeltlichen Überlassung.
(7) Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung der Forschungsdaten des Kunden erfolgt ausschließlich lokal auf dessen Systemen. Eine Übermittlung an uns findet nicht statt. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Vertragssprache
Diese Bedingungen werden auch in englischer Sprache bereitgestellt. Die englische Fassung dient ausschließlich dem besseren Verständnis. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht; insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Zuständigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.